10 Arbeitnehmer Neue Mitarbeiterprämie Das Budgetbegleitgesetz 2025 führte eine neue steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 1.000 für das Kalenderjahr 2025 ein. Dabei sind die Unterschiede im Vergleich zu bisherigen Prämien zu beachten; insbesondere ist die neue Mitarbeiterprämie sozialversicherungspflichtig und es fallen auch Lohnnebenkosten an. Die neue Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2025 umfasst Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer oder mehreren Arbeitnehmern aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Zahlungen, die vertraglich vereinbart sind oder ohnehin regelmäßig angefallen sind, können hingegen nicht als Mitarbeiterprämie steuerfrei gestellt werden. Eine in den Vorjahren ausbezahlte Corona-Prämie, Teuerungsprämie oder Mitarbeiterprämie stellt kein Hindernis für die Auszahlung der neuen Mitarbeiterprämie dar. Anwendungsbereich ausgeweitet Im Vergleich zu ähnlichen Vorgängermodellen muss die Zahlung nicht auf einer lohngestaltenden Vorschrift (Kollektivvertrag oder entsprechende Betriebsvereinbarung) basieren, wodurch sich der Anwendungsbereich deutlich erhöht und der Formalismus reduziert wird. Zudem ist bei der Gewährung der neuen Mitarbeiterprämie kein Gruppenmerkmal (sachliche Differenzierung etwa in Angestellte, Arbeiter und Lehrlinge, nach Art der Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder Entfernung Arbeitsstätte zum Wohnort) notwendig. Daher kann die neue Mitarbeiterprämie auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne dass diese eine Gruppe darstellen. © KOLDO_STUDIO | ADOBE STOCK
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