14 Arbeitnehmer SV-Werte 2026 Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage. Die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 wurde nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich daraus nachstehende Werte für 2026: Beträge in € 2025 2026 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 551,10 551,10 Grenzwert für Pauschbetrag (Dienstgeberabgabe – DAG) 826,65 826,65 Höchstbeitragsgrundlage täglich 215,00 231,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich 6.450,00 6.930,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (für echte und freie Dienstnehmer) 12.900,00 13.860,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen 7.525,00 8.085,00 Arbeitslosenversicherung 2026 Die Prozentsätze (keine Änderung) bzw. Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2026: Beträge in € Monatliche Beitragsgrundlage 2026 bis 2.225 0 % über 2.225 bis 2.427 1 % über 2.427 bis 2.630 2 % über 2.630 2,95 % Ebenso angepasst werden ab 1.1.2026 die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: Monatliche Beitragsgrundlage 2026 bis 2.225 0 % über 2.225 bis 2.427 1 % über 2.427 1,15 %
RkJQdWJsaXNoZXIy OTQ2NzI=